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IMPRESSUM
Arbeitsrechtliche Kommissionen
Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) ist zuständig für die Gestaltung des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts, das für rund 25.000 Einrichtungen und Dienste der Caritas gilt.
Info: Über die Arbeitrechtliche Kommission:
http://www.caritas.de/glossare/arbeitsrechtliche-kommission
Bundeskommission:
http://www.akmas.de/index.php/bundesebene
Regionalkommission Mitte:
http://www.akmas.de/index.php/regionalkommissionen/mitte
Die Arbeitsvertragsregelungen (AVR Caritas) unter:
http://www.schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr.htm